Citroen C3 > Allgemeine Hinweise zu den Kindersitzen
Sicherheit / Allgemeine Hinweise zu den Kindersitzen
Obwohl CITROËN bei der Konzeption Ihres Fahrzeugs darauf bedacht war, Ihren
Kindern besondere Sicherheit zu bieten, hängt diese Sicherheit natürlich auch
von Ihnen ab.
Um so sicher wie möglich mit Ihren Kindern zu reisen, sollten Sie folgende
Vorschriften beachten:
- Gemäß den europäischen Bestimmungen müssen alle Kinder unter 12
Jahren oder mit einer Körpergröße bis 1,50 m in zugelassenen, ihrem
Gewicht angepassten Kindersitzen auf den mit einem Sicherheitsgurt
oder ISOFIX-Halterungen ausgerüsteten Plätzen befördert werden*.
- Laut Statistik sind die hinteren Plätze die sichersten für die
Beförderung von Kindern.
- Kinder unter 9 kg müssen sowohl vorne als auch hinten
grundsätzlich "entgegen der Fahrtrichtung" befördert werden.
CITROËN empfiehlt Ihnen, Kinder auf den Rücksitzen Ihres
Fahrzeugs zu befördern:
- "entgegen der Fahrtrichtung" bis 3 Jahre,
- "in Fahrtrichtung" ab 3 Jah
|
* Die Gesetzgebung für den Transport von Kindern ist in jedem Land
unterschiedlich. Bitte beachten Sie die Gesetzgebung Ihres Landes.
LESEN SIE MEHR:
System, das Fahrer und Insassen (außer auf dem hinteren Mittelsitz) bei
einem starken seitlichen Aufprall besseren Schutz bietet und die
Verletzungsgefahr auf die Seite des Kopfes beschränken soll.
Stellen Sie das Fahrzeug auf ebenem Untergrund ab und
betätigen Sie kräftig die Feststellbremse.
Legen Sie bei einem Schaltgetriebe den Rückwärtsgang ein bzw.
schalten Sie bei einem Automatikgetriebe den Wählhebel in die
Parkstufe (P).
Schalten Sie die Warnblinker ein.
Nehmen Sie den Radmutternschlüssel, den Wagenheber, die
Wagenheberkurbel und das Ersatzrad aus dem Fahrzeug.
Blockieren Sie das jeweils dem zu wechselnden Rad diagonal
gegenüberliegende Vorder- oder Hinterrad.