Nur eine für das Fahrzeug zugelassene Anhängerzugvorrichtung verwenden.
Den nachträglichen Einbau von einer Werkstatt durchführen lassen. Gegebenenfalls müssen Änderungen am Fahrzeug, die die Kühlung, Hitzeschutzschilde oder andere Systeme betreffen, durchgeführt werden.
Die Erkennungsfunktion einer ausgefallenen Leuchte kann keinen teilweisen Leuchtenausfall bei den Anhängerbremsleuchten erkennen. So wird bei vier Leuchten mit einer Leistung von je 5 W ein Ausfall beispielsweise erst erkannt, wenn nur noch eine oder keine 5-W--Leuchte funktioniert.
Anhänger mit LED-Licht sind für den Kabelsatz dieser Anhängerkupplung nicht geeignet.
Die Montage einer Anhängerzugvorrichtung kann die Öffnung der Abschleppöse verdecken. Wenn dies der Fall ist, die Kugelstange zum Abschleppen verwenden. Die Kugelstange immer im Fahrzeug lassen, um sie bei Bedarf zur Hand zu haben.
Fahrverhalten, Fahrhinweise
Vor Montage eines Anhängers die Kugel der Anhängerkupplung schmieren. Nicht jedoch, wenn zur Verringerung der Schlingerbewegung des Anhängers ein Stabilisator verwendet wird, der auf den Kugelkopf wirkt.
Im Anhängerbetrieb darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden. Eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist im Anhängerbetrieb nur dann zulässig, wenn ein Schwingungsdämpfer verwendet wird und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Fahrzeugleergewicht nicht überschreitet.
Für Anhänger mit geringer Fahrstabilität und für Wohnanhänger wird dringend die Verwendung eines Schwingungsdämpfers empfohlen.
Sollte der Anhänger zu schlingern beginnen, langsamer fahren, nicht gegenlenken, notfalls scharf bremsen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einlegen wie bei entsprechender Bergauffahrt und etwa gleiche Geschwindigkeit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle Zuladung erhöhen.
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahrzeug- und motorabhängige Höchstwerte und dürfen nicht überschritten werden. Die tatsächliche Anhängelast ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers und der tatsächlichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren spezifiziert.
Dieser Wert gilt in der Regel für Steigungen bis 12 %.
Die zulässige Anhängerlast gilt bis zur spezifizierten Neigung und auf Meereshöhe. Da sich die Motorleistung wegen der dünner werdenden Luft bei zunehmender Höhe verringert und sich dadurch die Steigfähigkeit verschlechtert, sinkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht um 10 % je 1000 m zusätzliche Höhe. Auf Straßen mit leichten Anstiegen (weniger als 8 %, z. B. auf Autobahnen) muss das Zuggesamtgewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild angegeben.
Stützlast
Die Stützlast ist die Last, die vom Anhänger auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung ausgeübt wird.
Sie kann durch Veränderung der Gewichtsverteilung beim Beladen des Anhängers verändert werden.
Die maximal zulässige Stützlast (55 kg)ist auf dem Typschild der Anhängerzugvorrichtung und in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Immer die höchstzulässige Stützlast anstreben, vor allem bei schweren Anhängern. Die Stützlast sollte nie unter 25 kg sinken.
Hinterachslast
Wenn ein Anhänger angehängt und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um maximal 60 kg, das zulässige Gesamtgewicht darf jedoch nicht überschritten werden. Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Citroen C3. Einschaltautomatik der Scheinwerfer. Leuchtweitenverstellung der Scheinwerfer
Einschaltautomatik der Scheinwerfer
Mit Hilfe eines Helligkeitssensors schalten sich bei schwachem Außenlicht die
Kennzeichenbeleuchtung, das Standlicht und das Abblendlicht automatisch ohne
Zutun des Fahrers ein.
Toyota Yaris. Grundlegende Bedienung
Audiosystemtypen
Fahrzeuge mit Navigations-/Multimediasystem
Besitzer von Modellen, die mit einem Navigations-/Multimediasystem
ausgestattet
sind, finden in der "Navigations- und Multimediasystem Betriebsanleitung"
weitere Informationen.