Zubehör und Änderungen am Fahrzeug
Wir empfehlen die Verwendung von Originalteilen und -zubehör und von ausdrücklich für Ihren Fahrzeugtyp werkseitig zugelassenen Teilen. Die Zuverlässigkeit anderer Produkte können wir nicht bewerten und auch nicht dafür haften - auch wenn sie über eine behördliche oder sonstige Zulassung verfügen.
Der Umbau, die Modifizierung und alle sonstigen Änderungen, die an den Standardfahrzeugspezifikationen vorgenommen werden (u. a.
Softwareänderungen oder Änderungen der Steuergeräte), können zum Erlöschen der von Opel gebotenen Garantie führen. Außerdem können solche Änderungen Auswirkungen auf die Fahrerassistenzsysteme, den Kraftstoffverbrauch, die CO2- und anderen Emissionen des Fahrzeugs haben, wodurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Achtung Beim Transportieren des Fahrzeugs auf einem Zug oder einem Bergungsfahrzeug können die Schmutzfänger beschädigt werden.
Fahrzeugeinlagerung
Einlagerung über einen längeren Zeitraum
Wenn das Fahrzeug für mehrere Monate eingelagert werden muss:
Ersten Gang oder Rückwärtsgang einlegen oder Wählhebel auf P stellen. Sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht wegrollen kann.
Einlagerung über einen längeren Zeitraum (Elektrofahrzeug)
Wenn das Fahrzeug für mehrere Monate eingelagert werden muss:
Ersten Gang oder Rückwärtsgang einlegen oder Wählhebel auf P stellen. Sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht wegrollen kann.
Bis zu vier Wochen
Das Ladekabel anschließen.
Vier Wochen bis zwölf Monate
Wenn der Ladezustand unter 30 Prozent fällt, die Batterie wieder bis auf 30 Prozent aufladen.
Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs
Wenn das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen wird:
Die elektrische Fensterbetätigung initialisieren.
Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs (Elektrofahrzeug)
Wenn das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen wird:
Die elektrische Fensterbetätigung initialisieren.
Altfahrzeugrücknahme
Informationen über Altfahrzeug- Rücknahmestellen und die Wiederverwertung von Altfahrzeugen sind, sofern gesetzlich vorgeschrieben, auf unserer Website verfügbar. Nur offiziell anerkannte Recyclingstellen mit dieser Aufgabe betrauen.